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Wichtiger Hinweis für Kunden mit Gartenwasserzählern ! |
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Wechsel von Gartenwasserzählern nach Ablauf der Eichzeit Sehr geehrter Kunde, die Gemeindewerke Lambsheim weisen darauf hin, dass die in Objekten installierten privaten Gartenwassermesseinrichtungen spätestens nach Ablauf der Eichfrist (6 Jahre) auszuwechseln sind. Betroffene Abnehmer/Kunden bitten wir um Überprüfung. Ein erforderlicher Austausch ist danach bis längstens 31. März 2010 vorzunehmen. Der Einbau/Austausch ist der Verwaltung sofort mitzuteilen. Nachweislich sind die Zählernummern, das Datum der Eichplakette und der aktuelle Zählerstand des neuen Zählers anzugeben; Meldungen an Ableser am Jahresende können nicht berücksichtigt werden. Bei Nichtbeachtung behalten wir uns vor, von der Eichfrist abgelaufene Zähler zu löschen; betroffene Abnehmer erhalten den 10% - Abzug/Abwasser. Hinweis: Bitte überprüfen Sie Ihre Gebührenbescheide, in Einzelfällen ist oftmals eine 10% - Absetzung/Abwasser günstiger als der Einbau eines Gartenwasserzählers.
Ansprechpartner für weitere Fragen: Frau Bercher-Paczulla Tel. 06233/5109-23 - vormittags Frau Wilhelm Tel. 06233/5109-29 - vormittags
Gemeindewerke Lambsheim |