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Stromversorgung
Preisübersichten ab dem 01.01.2010 Drucken E-Mail
Anbei finden Sie die aktuellen Preisübersichten für das Jahr 2010:
 
Wichtige Information der GEMEINDEWERKE Drucken E-Mail

Elektrizitätsversorgung für alle Privat- und Gewerbekunden

Neu: Monatliche statt bisher zweimonatliche Abschlagszahlungen
 

Die Gemeindewerke Lambsheim – Elektrizitätsversorgung - stellen Ihre Abschlagszahlungen von bisher zweimonatlich auf monatlich um. Damit kommen wir dem Wunsch vieler Kunden nach, die monatliche Abschläge übersichtlicher empfinden. Diese Neuerung gilt für unsere Kunden ab sofort. Die neu berechneten Abschläge und Fälligkeitstermine finden Sie auf der ersten Seite Ihrer Jahresrechnung. Kunden die bereits am Lastschrifteinzugsverfahren teilnehmen, müssen sich um nichts kümmern. Die neuen Termine und monatlichen Abschläge werden automatisch angepasst. Haben Sie Fragen zur Umstellung der Abschlagszeiträume?

Gerne sind wir für Sie da: 

Email:             Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! Sie müssen JavaScript aktivieren, damit Sie sie sehen können. oder Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! Sie müssen JavaScript aktivieren, damit Sie sie sehen können.

Telefon:            06233/5109-23 oder 06233/5109-29
Fax:                 06233/5109-49 


Ihr Gemeindewerk Lambsheim                          
Team Verbrauchsabrechnung

 
Pflichten für Betreiber von Photovoltaikanlagen Drucken E-Mail


Am 1. Januar 2009 ist das Erneuerbare Energien Gesetzt (EEG) in einer novellierten Version in Kraft getreten.

Ab diesem Zeitpunkt sind die Betreiberinnen und Betreiber von Photovoltaikanlagen (PV) gemäß § 16 Abs. 2 S.2 EEG verpflichtet, Standort und Leistung dieser Anlagen der BNetzA zu melden. Andernfalls ist der Netzbetreiber nicht zur Vergütung des Stroms verpflichtet.

Der BNetzA muss die installierte Leistung aller Solarmodule (PV) gemeldet werden, die ab dem 1.Januar 2009 neu in Betrieb gehen und für die eine Vergütung nach § 32 oder § 33 EEG gezahlt wird. Nicht zu melden sind PV, deren Strom ausschließlich selbst verbraucht wird (z.B. im eigenen Haushalt) und für den keine Vergütung nach EEG erfolgt.

Zu melden sind der BNetzA nur Anlagen, bei denen das Datum der Inbetriebnahme verbindlich feststeht. Die Meldung sollte spätestens mit der Inbetriebnahme erfolgen.

Für die Meldung ist das "Formular zur Meldung von PV an die BNetzA" zu verwenden. Dieses Formular sowie dazugehörigen Erläuterungen sind seit Januar 2009 ebenfalls beim Internetauftritt der BNetzA verfügbar.

Anlagen:
Diese Datei herunterladen (erläuterungen_photovoltaik.pdf)Erläuterungen[ ]39 Kb
Diese Datei herunterladen (meldung_photovoltaik.pdf)Meldeformular Photovoltaikanlage[ ]422 Kb
 
Information über die Stromherkunft gem. § 42 des Energiewirtschaftsgesetzes Drucken E-Mail


Gesamtstromlieferung der Gemeindewerke Lambsheim, des Jahres 2008.
Anteile der Energieträger Kernkraft: 23,53 %, fossilen und sonstige Energieträger (z. B. Steinkohle, Braunkohle, Erdgas): 51,13 %, erneuerbare Energien: 25,34 %.
Damit verbundene Umweltauswirkungen:
CO2-Emissionen: 510 g/kWh, radioaktiver Abfall: 0,000815 g/kWh.

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Gemeindewerke Lambsheim (06233/5109-24 oder -35).

 
Formulare Drucken E-Mail

Eine Auswahl von diversen Formularen im Strombereich:

 
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